Förderung und Therapie: Was hilft?

Die individuelle Entwicklung der einzelnen legasthenen Kinder kann sehr unterschiedlich sein. Die Lese-Rechtschreibstörung bleibt aber überwiegend bis ins Erwachsenenalter bestehen. Aufgrund der Komplexität des Störungsbildes sollte bei der Behandlung pädagogisches, psychologisches und medizinisches Fachwissen integriert werden.

Eine Zusammenarbeit aller Beteiligten ist deshalb wünschenswert.

Für die weitere positive Persönlichkeitsentwicklung ist die Akzeptanz der  Lese- und Rechtschreibproblematik und eine Entlastung des Kindes notwendig. Die Wahrnehmung von Ressourcen und Fähigkeiten und das Erlernen von Kompensationsmöglichkeiten ist genauso wichtig wie die Lese-Rechtschreibförderung.

Förderung kann in der Schule, in unserer Praxis, durch niedergelassene Therapeuten und durch vom Jugendamt anerkannte Psychologen erfolgen.

In der Schule

Die Förderung des legasthenen Kindes ist eine zentrale Aufgabe der Schule:

„Insbesondere die Grundschule muss dafür Sorge tragen, dass sich möglichst alle Schüler die grundlegenden Fähigkeiten und Fertigkeiten im Lesen, Schreiben und Rechtschreiben aneignen...“

Neben der Förderung im Klassenverband (innere Differenzierung) sollen störungsspezifische Fördergruppen zusätzlich zum Unterricht angeboten werden.

www.schulberatung.bayern.de

Eine weitere Form von schulischen Hilfen ist die Nicht-Benotung der Lese- und Rechtschreibleistung (Nachteilsausgleich). Dies führt meist zu einer deutlichen psychischen Entlastung des betroffenen Kindes.

Selbsthilfe

Der Bundesverband Legasthenie und Dyskalkulie (www.bvl-legasthenie.de) will in vielfältiger Weise Eltern unterstützen. Zu seinen Aufgaben gehört die Beratung z. B. bei Schulfragen, zur Förderung und bei sozialrechtlichen Fragen. Da der gegenseitigen Hilfe häufig eine große Bedeutung zukommt, haben wir Adressen der regionalen Selbsthilfegruppen zusammengestellt.

Zu Hause

Mit Unterstützung von Fachleuten können Eltern auch spezifische Förderprogramme mit ihrem Kind durchführen, sofern bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Zu diesen Voraussetzungen zählen, dass „die Eltern ausreichend Zeit haben, konsequent über einen längeren Zeitraum mit ihrem Kind zu üben. Das Verhältnis zwischen Eltern und Kind darf nicht durch negative Lernerfahrungen so belastet sein, dass ein gemeinsames Üben zu ausgeprägten Auseinandersetzungen führt. Außerdem sollte die Möglichkeit bestehen, sich bei der Durchführung eines Förderprogrammes beraten zu lassen.“ (Prof. Schulte-Körner, 2004)

Das Marburger Rechtschreibtraining

Ein Beispiel für ein Programm, das hinsichtlich seiner Wirksamkeit als Elterntraining überprüft ist, ist das Marburger Rechtschreibtraining (Schulte-Körner & Mathwig 2001). Dass Eltern mithilfe systematischer und regelmäßiger Anleitung in der Lage sind, die Rechtschreibleistung ihres Kindes zu verbessern, bestätigte Schulte-Körner et al. (1997, 1998). Ein weiterer wesentlicher Befund dieser Untersuchungen war, dass sich durch das Eltern-Kind-Training die Interaktion positiv verändert hatte und das Selbstwertgefühl der Kinder signifikant verbessert wurde.

Richtig Lesen lernen mit celeco-Software

Mit Hilfe der neu entwickelten Software können in meiner Praxis nicht nur die Ursachen der jeweiligen Lesestörung systematisch bestimmt, sondern diese auch gezielt behandelt werden. Das patentierte, computergestützte Diagnose- und Übungsprogramm basiert auf den Forschungsergebnissen des Münchener Neuropsychologen PD. Dr. Werth der Universität München.

Förderung mit dem Computer

Viele Kinder arbeiten lieber am PC als mit Stift und Heft. Computerprogramme lassen sich deshalb sinnvoll in einen Förderplan integrieren, können ihn aber nicht ersetzen. Wir beraten Sie gerne beim Einsatz von Computerprogrammen zur Legasthenieförderung: Welches Programm ist für die Jahrgangsstufe geeignet? Welche Übungen sind sinnvoll? Wie erhalte ich die Motivation des Kindes?

Aber auch bei PC-Programmen gilt: Übungen, die lediglich die visuelle und akustische Wahrnehmung trainieren sind nicht hilfreich für das Lesen und Rechtschreiben.

Psychologische Legasthenietherapie

Je nach Schweregrad und Vorliegen begleitender Störungen reicht die schulische oder häusliche Förderung oft nicht mehr aus.

Doch obwohl die Legasthenie zu den psychischen Erkrankungen im ICD-10 zählt, ist ihre Behandlung  keine kassenärztliche Leistung. So können z. B. schulbezogene Ängste oder psychosomatische Beschwerden die Integration des Kindes in die Gesellschaft gefährden. Bei vorliegender Legasthenie und gefährdeter Eingliederung werden die Kosten einer psychologischen Therapie nach § 35 a des Kinder- und Jugendhilfegesetzes (KJHG) vom Jugendamt übernommen.

Die Übernahme der Therapiekosten wird beim zuständigen Jugendamt beantragt. Mit dem Antrag auf Kostenübernahme muss u. a. auch ein kinder- und jugendpsychiatrisches Gutachten eingereicht werden. Die Gutachtenkosten (ca. 75 €) trägt der Auftraggeber, nicht die Krankenkasse.