Fachärztinnen und Fachärzte für Kinder- und Jugendpsychiatrie und Kinder- und Jugendpsychotherapie

Aufgaben und Arbeitsweisen

Für die Entwicklung von Verhaltensauffälligkeiten und psychischen Störungen im Kindes- und Jugendalter kommen viele mögliche Ursachen in Frage. Körperliche Erkrankungen, neurologische Funktionsstörungen, psychische Belastungen, familiäre und soziale Probleme können die Entwicklung des Kindes belasten und vielfältige Schwierigkeiten hervorrufen.

Bei psychischen Problemen klären wir die möglichen Ursachen und Bedingungen ab. Nach der umfassenden Diagnostik wird ein spezieller Therapieplan für jedes Kind erarbeitet. Aufgrund der ärztlichen, neurologischen, psychiatrischen und psychotherapeutischen Ausbildung werden alle psychischen und psychosomatischen Krankheitsbilder und Sozialverhaltensschwierigkeiten behandelt.

Die niedergelassenen Kinder- und Jugendpsychiater arbeitet in und außerhalb ihrer Praxen mit unterschiedlichen Berufsgruppen zusammen: Sozialpädagogen, Heilpädagogen, Psychologen, Ergotherapeuten, Logopäden, Physiotherapeuten und andere. So können diagnostische und therapeutische Prozesse der einzelnen Fachleute für das Kind optimal genutzt und koordiniert werden.

Wenn nötig und möglich, wird neben der Familie auch der Kindergarten, die Schule und andere Einrichtungen in die Therapie mit einbezogen.

Durch die ambulante kinder- und jugendpsychiatrische Tätigkeit ist eine intensive orts- und familiennahe Betreuung und Behandlung gewährleistet. Ein Klinikaufenthalt kann so meist verhindert werden. Sollte dennoch eine stationäre oder teilstationäre Behandlung notwendig sein, werden wir den Eltern eine spezialisierte Fachklinik benennen und gegebenenfalls eine Krankenhausaufnahme einleiten.

 

Behandlungsalter

Der Kinder- und Jugendpsychiater kann Kinder und Jugendliche von 0 - 21 Jahren behandeln und wenn nötig auch länger betreuen.

 

Behandlungskosten

Die Kosten für Diagnostik und Therapie rechnen die niedergelassenen Fachärzte für Kinder- und Jugendpsychiatrie direkt über die Kassenärztliche Vereinigung mit den gesetzlichen Krankenkassen ab.

Eltern können eine kinder- und jugendpsychiatrische Praxis mit einem Überweisungsschein des Hausarztes oder direkt mit der Krankenversicherungskarte aufsuchen. Kosten fallen dabei nicht an.

Bei privatversicherten Patienten erfolgt die Rechnungsstellung entsprechend der ärztlichen Gebührenordnung (GOÄ). Normale kinder- und jugendpsychiatrische Leistungen sind mit den Privatkrankenkassen im Rahmen der GOÄ geregelt und werden entsprechend den normalen Steigerungssätzen übernommen. Spezielle Psychotherapien müssen von den Krankenkassen durch ein Gutachterverfahren genehmigt werden.

 

Ausbildung und Qualifikation

Nach dem sechsjährigen Medizinstudium erfolgt eine mindest fünfjährige Weiterbildung, die mit der Facharztprüfung für Kinder- und Jugendpsychiatrie und -psychotherapie abschließt. Als Arzt ist der Kinder- und Jugendpsychiater vertraut mit körperlichen und neurologischen Erkrankungen, mit psychosomatischen Beschwerden, mit psychiatrischen Krankheitsbildern, medizinischer Diagnostik und Arzneimitteln. Durch seine Weiterbildung besitzt er spezielle Kenntnisse in der Entwicklungspsychologie und bei psychologischenTestverfahren. Durch seine Ausbildung in Psychotherapie, in Entspannungsverfahren, in Übungsbehandlungen und in der Arzneimittelkunde, kann der Facharzt die notwendige Diagnostik und die richtige Behandlungsmethode für das Kind auswählen und durchführen.

Er berücksichtigt die neuesten wissenschaftlichen Erkenntnisse und orientiert sich an den Leitlinien der Deutschen Gesellschaft für Kinder- und Jugendpsychiatrie, Psychosomatik und Psychotherapie